Citroen HY Schweiz
Unter dem Namen Citroën HY Schweiz besteht mit Sitz am Aufenthaltsort des jeweiligen Präsidenten ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB
Der Zweck des Vereins besteht darin, die möglichst originalgetreue Erhaltung des Citroën Typ H. Modelle von 1947 bis 1981 und aller Abarten sicherzustellten und alle in diesem Zusammenhang stehenden Anlässe zu organisieren.
Der Verein besteht aus Mitgliedern und Gönnern. Die Gönner werden zur Generalversammlung eingeladen, haben jedoch kein Stimmrecht. Sie entrichten den gleichen Beitrag wie die ordentlichen Mitglieder. Gönner können an allen Treffen von Citroën HY teilnehmen.